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TASSO - Fremde Katzen füttern - Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht

Logo-TASSO-RGB-neuRegelmäßig kommt es zu Streitigkeiten zwischen Katzenhaltern und Nachbarn, die es gut meinen und fremde Besitzer-Katzen füttern.

Nicht immer kommt diese wohlmeinende Geste beim Tierhalter gut an, weil die Katze vielleicht Spezial- oder Diätfutter benötigt. Dass Katzen gefüttert oder sogar angelockt werden, ist nicht selten und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden.
Zwar ist es nicht grundsätzlich verboten, fremde Katzen zu füttern, der Katzenhalter könnte aber notfalls gerichtlich durchsetzen, dass die Fütterung zu unterlassen ist. Diese Maßnahme kann sogar mit einem Ordnungsgeld verbunden werden.
TASSO-Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries rät Haltern, zunächst in einem netten Gespräch Katzenfreunde zu bitten, das Füttern der Katze zu unterlassen und die Gründe hierfür zu nennen, um diese Bitte nachvollziehbar zu machen.
Menschen, die meinen, fremden Tieren mit der Fütterung etwas Gutes zu tun, sollten sich über die Bitten der Halter nicht hinwegsetzen und diese respektieren.  

Die Fütterung im Garten ist zwar erlaubt, dennoch können Behörden oder Vermieter dies untersagen, wenn durch das Futter zum Beispiel Mäuse und Ratten angelockt werden, da von diesen Tiere eine Gesundheitsgefahr ausgeht.

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