Klagen wegen Nachtruhe am Brüsseler Platz für "erledigt" erklärt

stadt Köln logo großBesucherlärm demnächst vor der Kammer für Immissionsschutzrecht

Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln wurden heute, Donnerstag, 28. April 2016, vier Klagen gegen die Stadt Köln zur Durchsetzung der gesetzlichen Nachtruhe ab 22 Uhr auf dem Brüsseler Platz und an den umliegenden Außengastronomien von den Klägern für "erledigt" erklärt. Die Stadt Köln hatte in dem Verfahren zugesagt, in weiteren Gesprächen mit den Klägern weitergehende Möglichkeiten zur Einhaltung der gesetzlichen Nachtruhe auszuloten. An den Gesprächen sollen neben den Klägern auch Vertreter der Anwohner, des Ordnungsamtes der Stadt Köln und des Rechtsamtes teilnehmen. Das Gericht wies gleichzeitig darauf hin, dass die Lärmbelästigung, die von den Besuchern auf dem Platz ausgeht, in einem separaten Verfahren von der Kammer für Immissionsschutzrecht verhandelt wird.

Das Gericht bestätigte in der mündlichen Verhandlung, dass die in Köln geübte Praxis, wonach die Außengastronomien verpflichtet sind, für eine Einhaltung der Nachtruhe ab 22 Uhr zu sorgen, unabhängig davon, ob sie bis 24 Uhr geöffnet haben, rechtskonform ist. Diese Verpflichtung ist Bestandteil der von der Stadt Köln jeweils erteilten Konzession für den Betrieb der Außengastronomie.

Den Klägern wurde von der Stadt Köln außerdem zugesagt, kurzfristig die rechtliche Wirkung des neuen "Freizeitlärm-Erlasses" des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit dem Ministerium zu klären. Der Erlass sieht den Beginn der Nachtruhe erst ab 24 Uhr vor. Die bisherige Rechtsprechung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die bundesrechtliche Regelung der TA Lärm sehen nach wie vor den Beginn der Nachtruhe ab 22 Uhr vor.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann/ http://www.stadt-koeln.de

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