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Nach Bombenfund: Anweisungen des Ordnungsamtes befolgen!

stadt Koeln LogoStadt leitet Ordnungswidrigkeitsverfahren ein – Bußgeld bis zu 1.000 Euro

Nach dem Fund einer Weltkriegsbombe in Köln-Lindenthal am gestrigen Montag, 27. Juni 2016, hat sich deren Entschärfung um mindestens eine Stunde verzögert, da sich die Bewohnerinnen und Bewohner von drei Wohnungen zunächst weigerten, den wiederholten Aufforderung des Ordnungsamtes, ihre Wohnungen zu verlassen, Folge zu leisten. Ihnen drohen nun Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Im Rahmen der vor Bombenentschärfungen erforderlichen Evakuierungsmaßnahmen fordert der Ordnungsdienst die Anwohnerinnen und Anwohner in dem vom Kampfmittelbeseitigungsdienst festgelegten Evakuierungsradius vor Ort mündlich auf, entweder sofort oder bis zu einem genannten spätesten Zeitpunkt - abhängig vom jeweiligen Zünder und Zustand des Blindgängers - den Gefahrenbereich zu verlassen. Dabei weisen die Einsatzkräfte auf die stets zur Verfügung stehende Notanlaufstelle hin. Wer sich weigert, den Anweisungen nachzukommen, wird mit Hinweis auf das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz darüber belehrt, welchen Verstoß er damit begeht und mit welchen Folgen er rechnen muss. Das reicht bis zur Anwendung von unmittelbarem Zwang - mit Unterstützung durch die Polizei - und der anschließenden Verhängung eines Bußgeldes bis zu einer Höhe von 1.000 Euro.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog / http://www.stadt-koeln.de