Urteil zu Handwerkerparkausweisen "Verwaltungsgericht stoppt Gebietsregelung für die Region Köln/Bonn"
Dieser Entscheidung liegt ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 20. Februar 2014 zugrunde, wonach gebietsübergreifende Ausnahmegenehmigungen für Handwerker von den örtlichen Straßenverkehrsbehörden nicht mehr erteilt werden dürfen.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, eine Änderung der landesrechtlichen Zuständigkeitsverordnung auf den Weg zu bringen. Stadtdirektor Guido Kahlen:
Die Stadt Köln wird sich beim Land NRW dafür einsetzen, dass die Zuständigkeitsregelung so schnell wie möglich geändert wird. Wir wollen erreichen, dass wir zu den bisherigen Regelungen zurückkehren und wieder gebietsübergreifende Handwerkerparkausweise ausstellen können.
Die bisher ausgestellten Handwerkerparkausweise für die Region Köln/Bonn werden aus Opportunitätsgründen noch bis zu deren Ablauf in Köln toleriert. Handwerksbetriebe können beim Amt für öffentliche Ordnung weiterhin Handwerkerparkausweise für das Stadtgebiet Köln beantragen. Diese können bei einer möglichen Änderung der Rechtslage unproblematisch getauscht werden.
Fragen zum Thema "Parkausweise für Handwerker" beantwortet das Amt für öffentliche Ordnung zu den üblichen Sprechzeiten unter den Rufnummern 0221 / 221-28061 und 0221 / 221-24322.
Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / http://www.stadt-koeln.de