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Notfallplan an allen Schulen - Vermutete Bedrohungslage am Gymnasium Kreuzgasse wird ausgewertet

stadt Köln LogoNach der vermuteten Bedrohungslage am Gymnasium Kreuzgasse von Montag, 20. Oktober 2014, weist die Stadt Köln noch einmal auf die Verhaltensregeln und die baulichen Sicherheitsaspekte an städtischen Schulen für Krisensituationen hin.

Der Notfallplan für Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen bildet die Grundlage zum Schutz vor allen Gefahren wie zum Beispiel Ausbruch eines Brandes, Gasaustritt, Bombendrohung, Einbruch/Diebstahl, aber auch für außergewöhnliche Zwischenfälle wie Geiselnahmen und Amok-Lagen. Dieser beschreibt ausführlich die erforderlichen Verhaltensmaßnahmen, die in solchen Fällen getroffen werden müssen.

Bei Amok-Verdachtssituationen geht von der Schule sofort ein Notruf an die Polizei. Polizei und Feuerwehr treffen bei solchen besonderen Gefahrenlagen grundsätzlich alle notwendigen Entscheidungen. Schulleitung und Lehrkräfte müssen diesen Anweisungen Folge leisten. Der Plan sieht vor, dass bei einer Amok-Lage Schulalarm ausgelöst wird.

Der Umgang mit Gefahrenlagen ist außerdem Dauerthema: Alle sechs Wochen tagt der Runde Tisch "Sicherheit", an dem Vertreter der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, der Polizei, der Feuerwehr sowie gegebenenfalls externe Sachverständige teilnehmen. Hier werden bauliche und sicherheitsrechtliche Detailfragen besprochen.

Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Köln bietet außerdem Schulungsmodule für die Krisenteams an Schulen an. Die Stadt Köln wird den aktuellen Vorfall zum Anlass nehmen, um erneut auf dieses Unterstützungsangebot hinzuweisen.

Sämtliche städtische Schulen sind mit einer Klingelanlage mit zwei unterschiedlichen Warnsignalen für den Brand- und Amokfall ausgerüstet. Neugebaute Schulen sind darüber hinaus mit einer zusätzlichen Lautsprecherfunktion ausgestattet, durch die im Notfall individuell auf die Bedrohungslage reagiert werden kann. Das Gymnasium Kreuzgasse verfügt über eine Klingelanlage mit unterschiedlichen Alarmsignalen.

Die derzeit gültigen Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards für Schulgebäude der Stadt Köln sehen nicht vor, alle Türen in Schulgebäuden zur Flurseite durchgängig mit Türknäufen anstelle von Klinken auszustatten. Diese Ausstattung ist standardmäßig nur in den Naturwissenschaftlichen Räumen und Teilbereichen der Verwaltung vorgesehen.

Die Stadtverwaltung wird den aktuellen Vorfall zeitnah in einer gemeinsamen Runde mit Schulleitung, Polizei, Bezirksregierung, Schulpsychologischem Dienst und Gebäudewirtschaft nachbesprechen und auswerten.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Gregor Timmer / http://www.stadt-koeln.de