Gerichtsurteil: E-Postbrief ist kein vollwertiger Brief

e-postbriefmit einer millionenschweren Werbekampagne versucht die Deutsche Post die Kunden von den Vorzügen des sogenannten E-Postbriefs zu überzeugen. In der Werbung heißt es unter anderem, dass der E-Postbrief "so sicher und verbindlich" sei "wie der Brief" und "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet" übertrage.

Dagegen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt und nun vor dem Landgericht Bonn auch Recht bekommen. In der Begründung des Gerichts wird angegeben, dass für viele Bereiche, wie etwa Kündigungen von Wohnungen, die Schriftform und vor allem eine eigenhändige Unterschrift zwingend notwendig sei.

Eine sichere elektronische Signatur gibt es bei dem von der Post beworbenen E-Postbrief jedoch nicht. Die Werbeaussagen seien deshalb irreführend. Das Gericht geht davon aus, dass Verbraucher wichtige Fristen, wie etwa Kündigungstermine, versäumen könnten, wenn sie den Werbeaussagen der Deutschen Post folgten.

Für die Post und ihren Vorstandschef Frank Appel ist der noch nicht rechtskräftige Gerichtsbeschluss ein Rückschlag. Die Post kämpft seit Jahren gegen sinkende Umsätze im Briefgeschäft. Der E-Postbrief als Mischung zwischen E-Mail und normalem Brief sollte dem Unternehmen neue Geschäftsfelder eröffnen und einen Vorsprung vor lauernden Konkurrenten, wie etwa der Deutschen Telekom, sichern. Die will demnächst mit einem ähnlichen Produkt (De-Mail) an den Start gehen.

http://www.epost.de

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