Große Gefahr von Bränden durch anhaltende Trockenheit - Stadt Köln bittet, Vorschriften für Grünanlagen, Wälder und Friedhöfe einzuhalten

stadt koeln logo2018Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht in Köln nach wie vor eine große Gefahr von Bränden auf allen Grün- und Erholungsflächen, in Wäldern und auf Friedhöfen. Die Stadt Köln bittet die Bürgerinnen und Bürger unbedingt, die bestehenden Vorschriften einzuhalten.

Nach den Vorschriften der Kölner Stadtordnung (KSO) ist Grillen auf öffentlichen Grünflächen nur erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren zu befürchten sind. Es ist geeignetes Grillgerät zu verwenden und ein ausreichender Abstand zum Boden einzuhalten. Die Benutzung von Einweggrills ist untersagt. Grillfeuer sind ständig zu beaufsichtigen. Beim Verlassen des Grillplatzes oder bei starkem Wind sind Grillfeuer vollständig zu löschen. Vollständig gelöschte Grillasche und Grillabfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Ein Grillverbot gilt im Botanischen Garten, Forstbotanischen Garten und Finkens Garten, in der Vogelschau Leidenhausen, im Tierpark Lindenthal und in den Wildparks, im Rheinpark, im Bereich des Rheinboulevards, im Rheingarten und im Stadtgarten, in Zieranlagen, auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen, auf Hundefreilaufflächen, im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und zu Wohngrundstücken und unterhalb von sowie in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen. Im Wald ist offenes Feuer verboten und Grillen nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Verboten ist es überall im Stadtgebiet, glimmende Gegenstände wie beispielsweise Zigaretten oder sonstige Gegenstände, die geeignet sind, Feuer zu verursachen, wegzuwerfen. Durch den Brennglaseffekt können auch Glas oder Glasscherben Brände verursachen. Im Wald ist das Rauchen vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet.

Der Ordnungsdienst der Stadt Köln schreitet ein, wenn gegen die Vorschriften der Kölner Stadtordnung verstoßen wird.

Auch auf den städtischen Friedhöfen ist Vorsicht geboten: Das Aufstellen von Grablichtern und brennenden Kerzen ist im Bereich der Baumgrabstätten auf dem Nord- und Ostfriedhof, dem Friedhof Steinneuer Hof und im Naturwald am Ostfriedhof grundsätzlich verboten. Angesichts der aktuellen Wetterlage und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr appelliert die Friedhofsverwaltung eindringlich an die Bevölkerung, dieses Verbot zu beachten. Um das Brandrisiko zu reduzieren, bittet die Verwaltung darüber hinaus, bei allen anderen Gräbern auf offene Flammen, insbesondere Kerzen, außerhalb von vollständig geschlossenen Grablaternen bis auf Weiteres zu verzichten. Die Friedhofs-Mitarbeiter sind angewiesen, offene Flammen, beispielsweise in Form ungeschützt brennender Kerzen, Räucherstäbchen oder andere Brandlasten umgehend zu löschen und zu entfernen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / https://www.stadt-koeln.de

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