Stadt begrüßt Offenlage des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln - Entwurf des neuen Luftreinhalteplans ist bis zum 1. März 2019 einsehbar

luftreinhaltenDie Stadt Köln begrüßt die Offenlage des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln. Es ist wichtig, dass der Luftreinhalteplan nun in die formelle Offenlage geht. Die Tatsache, dass er keine Fahrverbote anordnet, ist für Köln eine erleichternde Nachricht.

Der Gesundheitsschutz der Kölnerinnen und Kölner hat für die Stadt Köln höchste Priorität. Die Stadtverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten engagiert mit zahlreichen Maßnahmenvorschlägen in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung eingebracht. Die Stadt Köln hat sich mit Fachleuten und Vertretern von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft beratend und anschließend mit ihrer Expertise im Sinne des Gesundheitsschutzes, des Wirtschaftsstandorts Köln und der verkehrlichen Funktionsfähigkeit der Stadt für Bewohnerinnen und Bewohner, Pendlerinnen und Pendler sowie Unternehmen an der Weiterentwicklung des künftigen Luftreinhalteplans beteiligt.

Nun gilt es, dass Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster abzuwarten. Die Stadtverwaltung bereitet sich auf verschiedene Szenarien vor. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung die Mobilitätswende mit aller Energie vorantreiben und alle damit verbundenen Maßnahmen weiter forcieren.

Die Stadt Köln appelliert an die Bundesregierung und die Automobilindustrie, Verantwortung zu übernehmen. Eine zügige Hardwarenachrüstung trägt zu einer erheblichen Verbesserung der Luftqualität bei. Aus Sicht der Stadt Köln ist diese unverzichtbar.

Offenlage
Der Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln liegt bis 1. März 2019 bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Raum K:131, zur Einsichtnahme aus.
Zeiten: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr. Bis zum 15. März 2019 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, Anregungen und Bedenken gegen den Planentwurf vorzubringen.

Außerdem ist der Plan im Stadthaus West, Zimmer 07.E.07, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, einsehbar: montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Zusätzlich ist der Entwurf auch online bei der Bezirksregierung Köln abrufbar:

Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / Sabine Wotzlaw

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