Keine Flüchtlingsunterkunft am Heckweg - Friedhofserweiterungsfläche in Longerich bleibt unbebaut

stadt Koeln LogoDie Stadt Köln verzichtet darauf, das Friedhofserweiterungsgelände am Heckweg (Köln-Longerich) zur Unterbringung Geflüchteter zu nutzen. Am gestrigen Nachmittag, Donnerstag, 28. Januar 2016, informierte der kommissarische Leiter des städtischen Wohnungsamtes, Josef Ludwig, die Bezirksvertretung Nippes bei einer Aktuellen Stunde darüber, dass die Stadt Köln von ihrem ursprünglichen Vorhaben Abstand nimmt. Nach der öffentlichen Diskussion vor Ort über die Eignung dieses Standortes, waren die Bauarbeiten bereits in der vergangenen Woche gestoppt worden.

Aufgrund der am Heckweg bestehenden Einfriedung von Friedhof und Erweiterungsgelände durch eine einheitliche Mauer hat sich für die Bürgerinnen und Bürger offenbar der Eindruck verfestigt, dass das gesamte Gelände für Bestattungen zur Verfügung steht und auch genutzt wird. Für das Erweiterungsgelände trifft dies allerdings nicht zu. Aufgrund der Gegebenheiten vor Ort kann die Stadt Köln das Empfinden der Menschen in Longerich nachvollziehen und achtet dieses. Angesichts der nach wie vor hohen Zugangszahlen geflüchteter Menschen nach Köln fällt es der Stadt nicht leicht, diesen Standort aufzugeben. Keinesfalls bedeutet diese Entscheidung, dass die Stadt bei ihrer Suche nach Standorten zur Unterbringung von Flüchtlingen nun jede als "Friedhofserweiterungsgelände" ausgewiesene Fläche im Stadtgebiet unberücksichtigt lassen wird.

Die Integration von geflüchteten Menschen bleibt eine gesamtstädtische Aufgabe. Die Verwaltung hält daher weiterhin an dem Ziel fest, Flüchtlinge dezentral über das gesamte Stadtgebiet verteilt unterzubringen.

Zurzeit leben mehr als 11.200 Geflüchtete in städtischen Einrichtungen. Die Stadt Köln ist gesetzlich verpflichtet, die Menschen unterzubringen und zu versorgen, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit abzuwenden.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de

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