Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Luftreinhaltung - OB Reker: Urteil stellt Stadt in der Umsetzung vor große Aufgaben

stadt Koeln LogoDer Gesundheitsschutz der Kölnerinnen und Kölner hat für die Stadt Köln höchste Priorität. Das Gericht hat heute ein Urteil gefällt, das im Rahmen des Möglichen lag, aber die Stadt in der Umsetzung vor große Aufgaben stellt.

Die Stadtverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten engagiert mit zahlreichen Maßnahmenvorschlägen in den Luftreinhalteplan der Bezirksregierung eingebracht. Die dadurch zu erreichende Verbesserung bis 2020 reicht nach Auffassung des Gerichts aber nicht aus.

Unabhängig von einem möglichen Revisionsverfahren bedeuten zonenbezogene Dieselfahrverbote für weite Teile der Stadt gravierende Einschränkungen in den Alltag Vieler, die auf das Automobil angewiesen sind. Deswegen ist es jetzt unsere Aufgabe, uns besonders zielorientiert in das weitere Verfahren einzubringen. Fahreinschränkungen dürfen die Stadt und den Wirtschaftsstandort Köln nicht zum Erliegen bringen. Die Stadtverwaltung wird diesen Prozess in enger Abstimmung mit ihren politischen Gremien begleiten.

Gleichzeitig dürfen wir aber nicht nachlassen, die Mobilitätswende weiter zu betreiben und alle damit verbundenen anderen Maßnahmen mit aller Energie weiter zu forcieren. Als Oberbürgermeisterin weise ich nochmals und nachdrücklich darauf hin, dass zur Belastung der Luft in Köln neben dem Straßenverkehr, insbesondere auch der Schiffsverkehr und die umliegende Industrie beitragen.

Die Bundesregierung und die Automobilindustrie müssen Verantwortung übernehmen. Eine zügige Hardwarenachrüstung trägt zu einer erheblichen Verbesserung der Luftqualität bei. Aus Sicht der Stadt Köln ist diese unverzichtbar.

Ratsbeschluss zur Luftreinhaltung

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Alexander Vogel / https://www.stadt-koeln.de

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