380 Millionen Euro für die Wohnraumförderung bis 2022 - Ministerin Scharrenbach und Oberbürgermeisterin Reker unterzeichnen Vereinbarung

bilder presse 2018 foto globalbudget 320Wohnungsbauministerin Ina Scharrenbach hat am heutigen Freitag, 12. Oktober 2018, gemeinsam mit Oberbürgermeisterin Henriette Reker eine Zielvereinbarung zur Umsetzung eines sogenannten Globalbudgets für die Wohnraumförderung unterzeichnet.

Mit der Zielvereinbarung möchten Stadt und Land ein nachfragegerechtes, bezahlbares und breit gefächertes Wohnungsangebot in allen Kölner Wohnvierteln für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erhalten und fördern. In der Zielvereinbarung garantiert das Land der Stadt Köln in den Programmjahren 2019 bis 2022 ein jährliches Budget in Höhe von 95 Millionen Euro, insgesamt 380 Millionen Euro für die kommenden vier Jahre.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

Der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum ist in Köln als attraktiver und wachsender Wohn-, Ausbildungs- und Arbeitsstandort im landesweiten Vergleich besonders ausgeprägt. Deshalb ist es das prioritäre Ziel der Stadt Köln, mehr Wohnraum zu schaffen, insbesondere bezahlbare Geschoss-Wohnungen. Mit dem Handlungskonzept Wohnen, dem Kölner Wohnbündnis, dem kooperativen Baulandmodell, aber auch mit der Beschleunigung von Verwaltungsprozessen soll es gelingen, mehr bezahlbaren Wohnraum für die Kölner Bevölkerung zu schaffen. Die Zielvereinbarung ist auch ein deutliches Signal an Investoren, die sich auf klare Rahmenbedingungen verlassen können.

Die Stadt Köln hat das Ziel, die jährlichen Fertigungszahlen im freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohnraum zusammen von durchschnittlich rund 3.000 Wohnungen auf 6.000 Wohnungen bis zum Jahr 2030 zu steigern und mit kommunalen Strategien und Maßnahmen dafür zu sorgen, dass jährlich mindestens 1.000 neue Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen.

Mit dem mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramm von 2018 bis 2022 möchte das Ministerium attraktive und rentable Fördermöglichkeiten zur Verfügung stellen, um insbesondere die Wohnraumversorgung von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu verbessern. Die Landesregierung legt besonderen Wert auf die Steigerung von öffentlich geförderten, rollstuhlgerechten Wohnungen. Sie hat daher die Förderkonditionen erheblich verbessert.

Im mehrjährigen Förderprogramm des Landes stehen in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro Förderdarlehen der NRW.Bank für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Die Zuteilung eines Globalbudgets, also eines pauschalen Betrages, über den die Verwaltung weitgehend unabhängig verfügen kann, stärkt die wohnungspolitische Verantwortung der Stadt Köln. Durch die eigenständige Bewirtschaftung des Budgets ist die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde in der Lage, die örtliche Wohnungsmarktsituation zu berücksichtigen. Durch die über mehrere Jahre gleichbleibenden Kontingente entstehen Planungssicherheit für die Stadt und Investoren und gleichzeitig ist eine nachhaltige Absicherung und ein flexibler Einsatz der Mittel der sozialen Wohnraumförderung möglich.

Im vergangenen Jahr sind in Köln 842 Wohneinheiten mit rund 103 Millionen Euro gefördert worden. Im Jahr 2016 waren es 871 Wohneinheiten mit rund 106 Millionen Euro.

Quelle Text/Foto: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / https://www.stadt-koeln.de

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