Wahlergebnis bestätigt - Gericht bestätigt rechnerische Richtigkeit der Wahlergebnisse zur Landtagswahl

stadt koeln logo2018Mit Beschluss vom 15. Mai 2018 (VerfGH 15/17) hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen die Wahlprüfungsbeschwerde zur Landtagswahl 2017 als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Damit hat das Gericht die rechnerische Richtigkeit der Wahlergebnisse in Köln bestätigt. Stadtdirektor Dr. Stephan Keller sagte hierzu:

Der Beschluss bestätigt, dass die Vorgehensweise der Kölner Wahlbehörde und die geleistete Arbeit der ehrenamtlichen Wahlvorstände fehlerfrei waren.

Im nördlichen Kölner Wahlbezirk IV hatte der SPD-Kandidat Andreas Kossiski ganz knapp mit 62 Stimmen Vorsprung gegen den CDU-Kandidaten Christian Möbius gewonnen. Dieser hatte daraufhin mit seiner Verfassungsbeschwerde geltend gemacht, dass Stimmbezirke offensichtlich unrichtig ausgezählt worden seien. Am Wahlabend seien im Rahmen der öffentlichen Präsentation des vorläufigen Ergebnisses 100 der Stimmen für die CDU "verschwunden". Zudem wiesen die Ergebnisse relevante Auffälligkeiten im Vergleich zur Landtagswahl 2012 auf.

Das Gericht weist in seiner Begründung darauf hin, dass der Beschwerdeführer keine Tatsachen vorgetragen habe, die einen Hinweis auf einen Wahlfehler geben würden. Die Wahlergebnisse der Stimmbezirke werden sukzessive zugeliefert, bis im Verlauf des Wahlabends ein Wahlergebnis vorliegt. Dabei gleicht die Kreiswahlleitung die telefonische Schnellmeldung mit der Eintragung in die Wahlsoftware und der Wahlniederschrift ab. Bei diesem Ablauf konnte das Gericht keine wahlfehlerhafte Vorgehensweise und damit keine Wahlanfechtungsgründe erkennen. Und auch die vom Beschwerdeführer vorgetragenen statistischen Auffälligkeiten konnten nicht belegt werden. Hinweise auf fehlerhafte Stimmenauszählungen konnte das Gericht nicht erkennen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de

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