Drei Wege, sich am Volksbegehren "G9 jetzt!" zu beteiligen - Auch per "Briefabstimmung" möglich

stadtkoelnlogo neuFür das gerade gestartete Volksbegehren "G9 jetzt!" können auf drei Wegen Unterschriften abgegeben werden. Darauf weist jetzt das Kölner Wahlamt hin. Ziel des Volksbegehrens ist die Rückkehr zu einer Regelschulzeit mit Abitur nach neun Jahren in der Sekundarstufe II.

Die Landesregierung NRW hatte die amtliche Listenauslegung vom 2. Februar bis 7. Juni 2017 und die parallele Durchführung einer freien Unterschriftensammlung vom 5. Januar 2017 bis 4. Januar 2018 für das Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung - G9 jetzt!" zugelassen.

Neben der amtlichen Listenauslegung in den neun Bürgerämtern (Kundenzentren) und im Wahlamt sowie der freien Unterschriftensammlung gibt es eine dritte Art, wie interessierte Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren unterstützen können. Mit einem "amtlichen Eintragungsschein" können Kölnerinnen und Kölner ihr Votum wie bei einer Briefwahl zu Hause abgeben und wieder zurückschicken.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Beantragung eines Eintragungsscheins:

- Mündlich durch persönliche Vorsprache bei der Dienststelle Wahlen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
- schriftlich (Adresse: Stadt Köln, Wahlen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln)
- per Telefax (Nummer: 0221 / 221 – 21555)
- per E-Mail (Adresse: wahlen@stadt-koeln.de)

Im Antrag sind immer Vornamen, Nachname, Geburtsdatum und Adresse zu nennen. Abstimmungsberechtigt sind alle, die zur Landtagswahl wahlberechtigt sind, nicht nur Eltern schulpflichtiger Kinder.

Die Frist für die Beantragung eines Eintragungsscheins endet am 31. Mai 2017.

Beantragung eines Eintragungsscheins

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de

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