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Sanierung Mülheimer Brücke - Baumfällungen zur Freimachung von Flächen für die Baustelleneinrichtung

copyright Tatjana ZieschangDas Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau beginnt in der Woche ab 2. Januar 2018 mit den Rodungsarbeiten zur Freimachung der Flächen, auf denen die Baustellen für die Sanierung der Mülheimer Brücke eingerichtet werden. Die Rodungsarbeiten umfassen die Beseitigung von Büschen, Hecken, Sträuchern sowie in der Überzahl kleineren und mittleren Bäumen mit Durchmessern bis zu 30 Zentimeter. Zunächst werden nur die Bäume gefällt, die direkt im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen stehen.

Die Rodungsarbeiten werden bis Ende Februar 2018 durchgeführt und betreffen folgende Bereiche:

Festplatz Mülheimer Freiheit, Bereich südlich der rechtsrheinischen Rampe (zwischen Stöckerstraße/Peschgasse und Bachstraße), linksrheinische Seite (Kuhweg, Niederländer Ufer, Auffahrt Niehler Gürtel/Boltensternstraße, KVB-Bereich zwischen den Linien 13 und 18, Niehler Gürtel/An der Schanz).
Für die Baustelleneinrichtungen werden nur die dringend benötigten Flächen in Anspruch genommen. Diese müssen zum Teil im direkten Umfeld der Brücke liegen, damit von dort aus mit schwerem Gerät (Kräne, Großfahrzeuge) an der Brücke gearbeitet werden kann. Rechtsrheinisch müssen für die Baustelleneinrichtung rund 50 Bäume gefällt werden, linksrheinisch etwa 140 Bäume. Die Fällungen wurden vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sowie vom Umweltamt genehmigt. Die Bezirksvertretungen wurden im Vorfeld über die Arbeiten informiert. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind durch einen landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt und werden im Anschluss an die Gesamtinstandsetzung durchgeführt.

Die Vergabekammer hatte am 12. Dezember 2017 den Nachprüfungsantrag des ausgeschlossenen Erstbietenden im Sinne der Stadt zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss kann der Erstbietende binnen zwei Wochen eine Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Sollte der Erstbietende die Entscheidung der Vergabekammer akzeptieren, geht die Verwaltung von einer Vergabe der Arbeiten im ersten Quartal 2018 an den Zweitbietenden aus. Über den dann vorgesehenen Zeit- und Maßnahmenplan und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer wird die Stadt sukzessive informieren.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / http://www.stadt-koeln.de
Foto: ©Tatjana Zieschang / Koeln-InSight.TV