Bei Zweckentfremdung von Wohnraum droht Bußgeld bis zu 50.000 Euro

stadt koeln logo2018Stadt Köln intensiviert Kontrollen – acht zusätzliche Stellen für die Wohnungsaufsicht

Die Stadt Köln intensiviert ihre Kontrollen von Verstößen gegen die Kölner Wohnraumschutzsatzung. Sie verstärkt die Wohnungsaufsicht um fünf Sachbearbeiter und drei Ermittler. Damit wird sie künftig effektiver kontrollieren und Verstöße zügig und umfassend ahnden. Vorrangiges Ziel es ist, zweckfremd genutzte Wohnungen wieder dem – seit Jahren angespannten – Wohnungsmarkt zuzuführen. Verstöße gegen die Wohnraumschutzsatzung werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit geahndet.

Seit dem Inkrafttreten der Kölner Wohnraumschutzsatzung am 1. Juli 2014 besteht in Köln ein Genehmigungsvorbehalt für Wohnraumzweckentfremdungen im gesamten Stadtgebiet. Genehmigungspflichtig sind seitdem zum Beispiel die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberäume und der Abriss von Wohnraum. Auch die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung bedarf einer Genehmigung. Die Stadt Köln erhält regelmäßig Hinweise auf Wohnungen, die missbräuchlich als Ferienwohnungen angeboten und damit dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen werden. Hinweise nimmt das Amt für Wohnungswesen per E-Mail entgegen.

E-Mail an das Wohnungsamt

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog / https://www.stadt-koeln.de

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