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Das beste Konzept soll gewinnen - Verkauf von städtischen Grundstücken wird neu geregelt

stadt Koeln LogoDer Rat soll in seiner nächsten Sitzung über eine Erweiterung des Instrumentariums zum Verkauf von städtischen Wohnungsbaugrundstücken entscheiden. Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat heute, Freitag, 2. September 2016, den Ratsmitgliedern einen entsprechenden Vorschlag zugeleitet. Kernpunkt der Neuregelung ist die Einführung des sogenannten "Konzeptverfahrens". Bei größeren Grundstücken für den Wohnungsbau soll es zum Regelfall werden.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

Mit diesem neuen Vergabeverfahren können wir deutlich besseren Einfluss darauf nehmen, was anschließend auf dem Grundstück entsteht. Bisher erhielt derjenige ein Grundstück, der als erster mit einer guten Idee an die Stadt herantrat oder derjenige mit dem höchsten Gebot. Ob andere auch gute Ideen haben, wurde oft gar nicht erst ermittelt. Zukünftig können wir vor dem Verkauf das Potential eines Grundstücks abklären und fragen, Wer hat das beste Konzept, die cleverste Lösung für dieses städtische Grundstück? Das geschieht transparent und im offenen Wettbewerb. Bei dieser Vergabeart gewinnt dann das beste Konzept!

Durch die Konzeptausschreibung soll das Verfahren der Grundstücksvergabe zu besseren Ergebnissen bei der späteren Bebauung führen. Derjenige soll den Zuschlag erhalten, der die beste Idee, das ausgereifteste Konzept bzw. die cleverste Lösung für das jeweilige Grundstück hat. Außerdem wird das Verfahren transparenter und nachvollziehbarer.

Die Stadt Köln will die Vergabe ihrer städtischer Grundstücke an folgenden vordringlichen Zielsetzungen ausrichten:

- Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
- Unterstützung bestimmter Zielgruppen und Organisationsformen, zum Beispiel Studierende, Menschen mit Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge,Genossenschaften, Baugruppen,
- Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel Energiekonzepte,
- Klimaanpassung, Grundrissvielfalt, altengerechtes Wohnen, Unterstützung voninnovativen Mobilitätskonzepten,
- Stärkung der sozialen Mischung der Kölner Veedel und
- Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau.

Insgesamt stehen für den Verkauf von städtischen Grundstücken zukünftig drei Vergabearten (Vergabe nach Konzeptqualität, Direktvergabe und Vergabe nach Höchstgebot) zur Verfügung.

Die Stadt Köln gehört neben den Kirchen zu den größten Grundbesitzern in Köln. Ihr gehört circa ein Drittel der Grundfläche. Darüber hinaus hat sie Grundbesitz außerhalb der Stadtgrenzen.

Städtische Immobilien, wie zum Beispiel nicht mehr genutzte Verwaltungsgebäude und natürlich auch Flächen, die über Jahre hinweg gezielt für eine Wohnbaunutzung entwickelt wurden, können und sollen verkauft werden.

Dabei spielt der Aspekt, Einnahmen zu erzielen und damit den Haushalt zu unterstützen eine Rolle. Aber an erster Stelle steht die Umsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele, wie die Ansiedlung von Gewerbe oder die Schaffung von Wohnungen. Im Folgenden werden die verschiedenen Vergabearten definiert und der Anwendungsbereich für die Stadt Köln beschrieben.

Vergabe nach Konzeptqualität:

Bei Konzeptverfahren steht die Qualität des eingereichten Konzepts im Vordergrund, der Preis spielt eine in der Gewichtung der Zuschlagskriterien geringere Bedeutung. Zur Bewertung der Angebote werden für das jeweilige Grundstück individuell erstellte Bewertungsmatrizen auf Grundlage eines allgemeinen Kriterienkatalogs erstellt, welche unter anderem das Verhältnis von zulässigem Preiswettbewerb und der Qualität des Konzeptes darstellen. Dabei kann auch eine Reduzierung des Preiskriteriums gegebenenfalls bis auf null Prozent (entspricht Festpreis gemäß Verkehrswert) erfolgen, insbesondere kommt dies dann in Betracht, wenn Ausschreibungen auf die Realisierung von Gemeinschaftswohnformen (z. B. Mehrgenerationen-Wohnen) ausgerichtet sind. Es werden jeweils integrierte Konzepte gefordert, welche Kriterien aus den Themenfeldern Wohnungspolitik, Städtebau/Quartier, Architektur/Funktion und Energie/Ökologie/Verkehr berücksichtigen können.

Direktvergabe

Im Rahmen der Direktvergabe werden städtische Grundstücke zum Verkehrswert an eine Investorin/ einen Investor veräußert. Voraussetzung hierfür ist, dass - eine Konzeptvergabe oder ein Verkauf zum Höchstgebot keine Aussicht auf Erfolg hat, - die Investorin/der Investor über ein Alleinstellungsmerkmal verfügt (z. B. weil er über Flächen verfügt, die für die Realisierung des Vorhabens unerlässlich sind) oder - überwiegende stadtentwicklungspolitische Belange vorliegen. Letzteres ist beispielsweise bei der Veräußerung von Immobilien zu künstlerischen, sozialen oder ökologischen Zwecken der Fall. Darunter fällt auch die Direktvergabe bei Wohnbaugrundstücken an Genossenschaften und städtische Beteiligungsgesellschaften, wie zum Beispiel die GAG Immobilien AG oder die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln. Denn diese sind Selbstnutzer und tragen durch eine langfristige und nachhaltige Bewirtschaftung zur Stabilisierung der Wohnverhältnisse auch in benachbarten Bereichen bei. Im Rahmen einer Direktvergabe sind geeignete qualitätssichernde Verfahren (z. B. Wettbewerbe, Mehrfachbeauftragung) durchzuführen.

Vergabe nach Höchstgebot

Städtische Baugrundstücke werden mit vorhandenem Baurecht Investorinnen/Investoren zu einem Mindestkaufpreis angeboten. Es erhält die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber den Zuschlag, die/der das höchste Gebot abgibt. Dieses Verfahren bietet sich insbesondere bei kleinen Grundstücken an, bei denen der Aufwand für die Entwicklung von Konzepten unverhältnismäßig hoch ist. In diesen Fällen ist es effizienter, bestimmte Muss-Kriterien, wie z.B. in welchem Umfang sozial geförderte Wohnungen errichtet werden müssen, zu definieren und ansonsten das höchste Gebot zum Maßstab zu machen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de