Köln aktiv gegen Lärm - Lärmaktionsplan liegt zur Einsichtnahme aus

lärmaktionsplan köln straßenverkehrslärmDas Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln hat unter Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kölner Institutionen einen Lärmaktionsplan zur Reduzierung des Umgebungslärms in Köln erstellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in zwei Phasen statt. In der ersten Phase haben Bürgerinnen und Bürger ihre individuellen "Lärmbrennpunkte" benannt, bewertet und kommentiert. Nach einer Analyse durch die Verwaltung haben die Fachdienststellen Maßnahmenbündel und Handlungsvorschläge entwickelt, die dann Gegenstand der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung waren.

Die Stadt Köln entspricht mit dem Lärmaktionsplan der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union, die in deutsches Recht eingeführt ist. Umgebungslärm im rechtlichen Sinne sind belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden und die von Verkehrsmitteln wie dem Straßenverkehr, den Eisenbahnen, Flugzeugen, sowie von Industriegeländen ausgehen.

Sport-, Freizeit- und Nachbarschaftslärm, Lärm durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen und Lärm am Arbeitsplatz zählen nicht zum Umgebungslärm. Der Straßenlärm stellt das größte Lärmproblem dar. Deshalb bezieht sich der Plan überwiegend auf Handlungsfelder wie zum Beispiel Fahrbahnerneuerungen, Strategien zur Reduzierung von motorisierten Fahrzeugen, Geschwindigkeitsreduzierung oder die Straßenraumgestaltung.

Vom 24. November bis zum 21. Dezember 2016 liegen der Lärmaktionsplan und die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Änderungen beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt im Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, aus. Der Lärmaktionsplan kann montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr und dienstags von 14 bis 18 Uhr in Raum 07 E 61 eingesehen werden.

Parallel hierzu können der Lärmaktionsplan und weitere Unterlagen im Internet eingesehen und abgerufen werden.

Bis Mittwoch, 4. Januar 2017, können Vorschläge, Bedenken und Anregungen zum Lärmaktionsplan Köln an das Umweltamt per Post oder per Mail mitgeteilt werden. Innerhalb des Auslegungszeitraums besteht auch die Möglichkeit der Mitteilung durch Niederschrift. Basierend auf den eingegangenen Vorschlägen, Bedenken und Anregungen wird der Lärmaktionsplan gegebenenfalls überarbeitet und dem Rat zum abschließenden Beschluss vorgelegt.

Weitere Informationen
Vorschläge per E-Mail

Quelle Text/Foto: ©Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de

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