NRW-Gnadenerlass soll im Blitzer-Fall angewendet werden - Stadt einigt sich mit Bezirksregierung auf Verfahren

stadtkoelnlogo neuDie Stadt Köln hat sich am heutigen Montag, 6. Februar 2017, mit der Bezirksregierung Köln darauf verständigt, in den Fällen der ungerechtfertigten Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit der Blitzeranlage auf der A 3 von der nur von der Bezirksregierung umsetzbaren Möglichkeit des nordrhein-westfälischen Gnadenerlasses aus dem Jahr 2002 Gebrauch zu machen. So kann in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das zu viel gezahlte Bußgeld erstattet werden kann sowie eine Löschung eventuell verhängter Punkte im Verkehrszentralregister verfügt werden kann. Die Stadt Köln ihrerseits wird dieses Verfahren durch eine unbürokratische Entgegennahme der Anträge der betroffenen Fälle unterstützen und alle für einen Gnadenerlass notwendigen Unterlagen an die jeweils zuständigen Entscheidungsträger weiterleiten.

Die Bezirksregierung ist in einem Großteil der Fälle zuständige "Gnadenbehörde", da die gezahlten Geldbußen die Maximalhöhe von 500 Euro nicht erreichen. Der Appell der Stadt Köln richtet sich auch an die Justizbehörden, die in den Bußgeldverfahren, in denen das Gericht eingeschaltet worden war, die Instanzen sind, die "begnadigen" könnten.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat die Vorgehensweise mit Regierungspräsidentin Gisela Walsken abgesprochen. Stadtdirektor Dr. Stephan Keller wird mit der Bezirksregierung Köln dazu noch über den Ausgleich des für die Stadt Köln entstehenden Auf-wandes sprechen, der aufgrund der fehlerhafte Ausschilderung auf der Autobahn A 3 im Verantwortungsbereich der Bezirksregierung Köln und des Landesbetriebes Straßen NRW entstanden ist.

Von den insgesamt rund 400.000 betroffenen Fällen, entfallen nur rund 0,5 Prozent auf Fälle, für die aufgrund der Bußgeldhöhe von über 250 Euro ein Wiederaufnahmeverfahren vom Betroffenen beantragt werden kann. Darüber entscheiden auch die Gerichte. Diese Grenze haben nach bisherigem Kenntnisstand nur knapp über 1000 Fälle überschritten.

Für alle in Frage kommenden Fälle wird derzeit im Dezernat von Stadtdirektor Dr. Stephan Keller an einem unkomplizierten Verfahrensweg und an einem online-Formular gearbeitet.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Gregor Timmer / http://www.stadt-koeln.de/

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