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Oberbürgermeisterin Reker darf sich kritisch zu AfD-Parteitag äußern, wenn Nutzung amtlicher Mittel unterbleibt

henriette reker"Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. März 2017"

Im Rechtstreit zwischen der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) und der Stadt Köln hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass sich Oberbürgermeisterin Reker kritisch zum AfD-Parteitag in Köln äußern darf, wenn dabei die Nutzung amtlicher Mittel unterbleibt.

Damit sieht sich die Stadt Köln in ihrer Auffassung bestätigt, dass Oberbürgermeisterin Henriette Reker auch künftig ihre persönliche politische Meinung zu den geplanten Protesten anlässlich des AfD-Bundesparteitags in Köln öffentlich äußern kann. Auch als Mitglied des Rates der Stadt Köln sei sie nicht zur Neutralität verpflichtet. Das Gericht hat der Stadt mit seiner Entscheidung lediglich untersagt, für eine solche persönliche Erklärung auf städtische Personal- und Sachmittel zurückzugreifen (hier ging es um einen zeitlichen Aufwand von insgesamt ca. 45 Minuten), da hierdurch eine Verpflichtung zur Neutralität begründet werde.

Ich habe als direkt gewählte Oberbürgermeisterin das Recht und die Pflicht, mich zu den Themen, die das Zusammenleben in unserer Stadt in einem empfindlichen Kern berühren, zu äußern. Allein die Übernahme der Funktion als Oberbürgermeisterin macht mich nicht zu einem politischen Neutrum, unterstreicht Reker.

Deshalb werde ich meine persönliche politische Meinung auch künftig klipp und klar gegenüber Öffentlichkeit und Medien vertreten.

Im vorliegenden Fall hatte sich Oberbürgermeisterin Henriette Reker nicht über eine offizielle Pressemitteilung der Stadt Köln geäußert, sondern ihr persönliches Statement in einem neutral gehaltenen Word-Dokument auf die Anfragen einzelner Journalisten hin von ihrem Sprecher an diese übermitteln lassen. Die Stadt Köln hat die Auffassung vertreten, dass die Oberbürgermeisterin für diese persönliche Stellungnahme im Einzelfall auch auf die Mitarbeit ihres Sprechers zurückgreifen können müsse, da sie andernfalls in ihren Äußerungsmöglichkeiten unangemessen eingeschränkt wäre.

Die Stadt Köln wird die im Eilverfahren ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts prüfen und entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Gregor Timmer / http://www.stadt-koeln.de