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Countdown für die Bundestagswahl läuft - Rund 730.000 Wahlberechtigte in Köln

bilder wahlen briefwahl 320Der Countdown zur Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017, läuft. Das Wahlamt der Stadt Köln hat jetzt das Wählerverzeichnis "gezogen" und die Daten der Kölner Wahlberechtigten in eine Sonderdatei, dem offiziellen Wählerverzeichnis, übernommen. Basierend auf den Angaben im Wählerverzeichnis werden Ende nächster Woche die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und danach in die Zustellung gegeben. Die Zustellung übernimmt ein beauftragtes Unternehmen. Nach der bisherigen Planung wären die ersten Wahlbenachrichtigungen frühestens am 19. August 2017 in den Briefkästen.

Auch wenn jedem Wahlberechtigtem eine Wahlbenachrichtigung zugestellt wird, entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist der Eintrag im Wählerverzeichnis. Die Teilnahme an der Wahl ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Am Wahlsonntag reicht der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass.

Die Wahlbenachrichtigung hat den Vorteil, dass zum einen damit die Legitimation im Wahlraum schneller geht, zum anderen darüber bequem Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Denn auf der Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code aufgedruckt, der schon individualisierte personenbezogene Daten enthält und so die schnellste und auch sicherste Möglichkeit der Anforderung von Briefwahlunterlagen bietet. Briefwahlunterlagen können aber auch im Internet unter oder per E-Mail angefordert werden.

Im Wählerverzeichnis sind aktuell eingetragen:

Insgesamt: 729.811
Davon weiblich: 380.839
Davon männlich: 348.839

Darin sind enthalten Erstwählerinnen und Erstwähler, die erstmals bei einer Bundestagswahl wählen dürfen:

Insgesamt: 33.539
Davon weiblich: 17.515
Davon männlich: 16.024

Die älteste Wahlberechtigte gehört dem Jahrgang 1910 an, der älteste Wahlberechtigte dem Jahrgang 1913.

Das Wählerverzeichnis wird bis zum Wahltag regelmäßig fortgeschrieben. So können in der Zeit bis zum 3. September 2017 Personen, die nach Köln zuziehen, auf Antrag noch ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Für Umzüge, An- und Ummeldungen und die Auswirkungen auf die Wahlberechtigung sind folgende Termine zu beachten:

Vom 14. August 2017 bis 3. September 2017 (einschließlich): Bei der Anmeldung einer Hauptwohnung in Köln unter Aufgabe der Hauptwohnung in einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik erfolgt die Aufnahme in das Wählerverzeichnis in dieser Zeit nur auf Antrag. Sonst bleibt die Eintragung im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde bestehen. Formulare liegen in den Bürgerämtern bereit.

In Zeitraum vom 14. August 2017 bis 3. September 20 17 können auch Wahlberechtigte, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (z.B. Personen ohne festen Wohnsitz), auf Antrag eingetragen werden.

Vom 14. August 2017 bis 24. September 2017: Bei Ummeldungen innerhalb Kölns bleiben Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks der bisherigen Wohnung eingetragen.

Vom 04. bis 24. September 2017 (einschließlich): Mit Ausnahme von Korrekturen offensichtlicher Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten des Wählerverzeichnisses, finden keine Veränderungen im Wählerverzeichnis mehr statt.

Außerdem werden Sterbefälle oder Berichtigungen von Amtswegen bis zum Wahltag im Wählerverzeichnis berücksichtigt.

Bei allen Fragen rund um die Bundestagswahl steht das Info-Telefon des städtischen Wahlamtes unter 0221 / 221-21212 bereit.

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Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de
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