Raubkunst: Rückgabe einer Landschaftsstudie von Karl Blechen aus Bundesbesitz

bvaDie Kunstverwaltung des Bundes beim Bundesverwaltungsamt (BVA) restituiert das Kunstwerk „Golf von Neapel“ an die Rechtsnachfolger einer vom NS-Regime verfolgten und ermordeten Voreigentümerin.
Die Bundesrepublik Deutschland stellt sich der besonderen Verantwortung für die Rückgabe von Kulturgütern, die den Verfolgten des Nazi-Regimes entzogen worden sind. Durch eine „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ schloss sie sich am 14. Dezember 1999 der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 an.

Aus dieser Verantwortung heraus prüft die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverwaltungsamt, die Provenienz aller in ihrem Eigentum befindlichen Kunstwerke aus früherem Reichsbesitz und restituiert NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter an die früheren Eigentümer bzw. deren legitimierte Erben.

Die Ermittlungen zur Provenienz einer kleinen Landschaftsstudie des Malers Karl Blechen mit dem Titel „Golf von Neapel“ ergaben, dass sich das Kunstwerk bis zum Jahre 1940 im Eigentum von Frau Else Dienstfertig befand. Diese wurde im Rahmen der „Aktion T4“ in die Wittenauer Heilstätten eingeliefert und im Juli 1940 aus Gründen der NS-Verfolgung in Brandenburg ermordet. Sie starb unverheiratet und kinderlos und wurde von ihrem Bruder beerbt, auf den das Eigentum an dem Kunstwerk überging. Das gesamte Vermögen des in die USA emigrierten Bruders verfiel im November 1941 gemäß der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz kraft Gesetzes dem Deutschen Reich.

Mithin ist der Tatbestand einer ungerechtfertigten Entziehung im Sinne des Rückerstattungsrechts nachgewiesen. Die Erben erhalten das Kunstwerk unmittelbar vom bisherigen Leihnehmer des Bundes, einem deutschen Museum, zurück.

Informationen zum Bundesverwaltungsamt, dem zentralen Dienstleister des Bundes, erhalten Sie auf unserer Internetseite www.bva.bund.de

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