Abteilung "Bildung und Teilhabe, Köln-Pass" zieht um - Wegen Umzugs bleibt Abteilung vom 10. bis 15. August 2017 geschlossen

0 bigDie Bereiche "Bildung und Teilhabe" im Jobcenter Köln und bei der Stadt Köln werden zum 15. August 2017 innerhalb des Amtes für Soziales und Senioren der Stadt Köln zusammengeführt. Bislang erfolgte die Antragstellung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, je nach Leistungsbezug, entweder im Jobcenter Köln oder im Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln.

Die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie des Köln-Passes erfolgt ab 15. August 2017 unabhängig vom Leistungsbezug für alle Leistungsberechtigten ausschließlich in der Abteilung "Bildung und Teilhabe, Köln-Pass" unter der folgenden neuen Anschrift:

Stadt Köln
Amt für Soziales und Senioren
Abteilung Bildung und Teilhabe, Köln-Pass
Bezirksrathaus Mülheim (3. Etage)
Wiener Platz 2a
51065 Köln-Mülheim

Die bisherigen Anlaufstellen für Bildung und Teilhabe und den Köln-Pass in Köln-Kalk, Ottmar-Pohl-Platz 1, und für Bildung und Teilhabe im Jobcenter Köln fallen mit der Zusammenführung weg. Auch der Köln-Pass kann dann ausschließlich unter der neuen Anschrift beantragt werden.

Wegen des Umzuges bleibt die Abteilung "Bildung und Teilhabe, Köln-Pass" vom 10. bis 15. August 2017 geschlossen.

Eine persönliche Vorsprache ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Zwischenzeitlich können Antragsunterlagen an folgende E-Mail-Postfächer gesendet werden.

E-Mail an das Postfach für "Bildung und Teilhabe"
E-Mail an das Postfach für den "Köln-Pass"

Wichtiger Hinweis für Personen und Familien mit geringem Einkommen:

Personen und Familien mit geringem Einkommen müssen wie bisher vor der Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vom Jobcenter prüfen lassen, ob sie leistungsberechtigt sind. Hierüber erhalten sie vom Jobcenter eine Bescheinigung, die zusammen mit dem Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Amt für Soziales und Senioren, Abteilung Bildung und Teilhabe, Köln-Pass unter der oben genannten Anschrift eingereicht wird. Zuständig für die Einkommensprüfung sind die jeweils für die Wohnanschrift örtlich zuständigen Jobcenter Kölns.

Zuständiges Jobcenter finden

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de/

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