Köln bekommt zweite Geisterbahn
Kölner Süden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag zum Schutz von 233 Bäumen entlang der Bonner Straße und von weit über 70 Bäumen im Heidekaul-Wäldchen (von der Stadt Köln als Gehölz zusammengefasst) abgelehnt. Es folgte damit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag der Stadt Köln gegen die Bürger kämpfte. Die Alternativplanungen der Bürgerschaft käme mit weniger Gleisverschwenkungen aus, die Straßenbahn wäre folglich sicherer für die