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Deutsches Tierschutzbüro e.V. - Erfolg gegen die Schmutzkampagne der Agrarindustrie

einstweiligSeit Jahren schauen wir hinter die Kulissen der großen Agrarfirmen, viele Skandale konnten wir in den letzten Jahren aufdecken. Der Industrie und den Firmen ist das ein Dorn im Auge, und so werden wir ständig angezeigt und verklagt. Damit versucht man offenbar, uns einzuschüchtern und mundtot zu machen. Kurz vor Ostern haben wir Bildmaterial veröffentlicht, das bei EDEKA-Zulieferbetrieben entstanden ist. Die Bilder zeigen deutlich auf, dass die Hühner keinen Auslauf haben, anders als auf der Website dargestellt, dort sieht man glückliche Tiere auf einer grünen Wiese. Unsere Veröffentlichung sorgte für viel Aufsehen, bundesweit haben die Medien berichtet und EDEKA nahm die Eier der betroffenen Betriebe aus dem Sortiment. Seitdem sind wir einer neuen Schmutzkampagne ausgesetzt. Hier finden Sie unsere Enthüllung.

Die Geflügelindustrie versucht nun zu suggerieren, dass wir für den Tod von Tieren verantwortlich wären. Das Landgericht Frankfurt hat der FAZ (die offenbar von der Agrarindustrie bewusst mit falschen Informationen „versorgt" worden war und daraus einen Artikel geschrieben und veröffentlicht hat) jetzt per Verbotsverfügung untersagt, weiterhin zu behaupten, dass wir in einen Hühnerbetrieb eingebrochen seien. Sollte sich der Verlag nicht an das Verbot halten und seine falsche Berichterstattung wiederholen, droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Erst vor wenigen Tagen hat das Landgericht Köln dem Betreiber des Hönig-Hofs, der mit besonderer Transparenz für seinen Betrieb wirbt, per einstweiliger Verfügung untersagt, den Eindruck zu erwecken, dass unser Gründer Jan Peifer in seiner Stallung gewesen und für den Tod eines Huhns verantwortlich sei, wie er dies im Rahmen einer Pressemitteilung getan hatte. Sollte er sich nicht an das Verbot halten, droht ihm ebenfalls ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Der Betreiber ließ durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass er nicht gegen das Verbot vorgehen wolle und dieses akzeptieren wird. Die Einstweilige Verfügung ist damit rechtskräftig.

Wir werden uns nicht von der Industrie einschüchtern lassen und weiterhin aufzeigen, wie es hinter den hohen Mauern aussieht! Wenn Ihnen unsere Arbeit gefällt, unterstützen Sie uns doch mit einer Mitgliedschaft. Vielen Dank!

Quelle: www.tierschutzbuero.de