Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld - Stadt informiert Politik und Öffentlichkeit über die weiteren Verfahrensschritte

kreuzfeldFür die Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld im Stadtbezirk Köln-Chorweiler hat die Verwaltung nun einen Ablaufplan mit allen erforderlichen Verfahrensschritten bis hin zur Planungsreife vorgelegt. Das vierstufige Verfahren soll die sozialgerechte und nachhaltige Entwicklung von Kreuzfeld sicherstellen und die Planung eines innovativen, urbanen und vernetzten Stadtteils westlich von Blumenberg mit breiter Akzeptanz gewährleisten. Kreuzfeld soll neue Impulse setzen, auch für die bereits bestehenden, benachbarten Quartiere, und die positive Entwicklung im Kölner Norden weiter unterstützen.

Der Entwicklungs-, Planungs- und Beteiligungsprozess sieht die Phasen "Leitbildprozess", "Werkstattverfahren", "Integrierte städtebauliche Planung" und "Planrechtschaffung" vor und verfolgt das Ziel, in Kreuzfeld ein gemischtes Quartier aus innovativen und inklusiven Wohnformen, Arbeiten, Bildung, Kultur und sozialer Infrastruktur zu schaffen. Ebenso steht eine zukunftsfähige "smarte" Mobilitätsinfrastruktur unter Berücksichtigung der Belange von Freiraum und Klima im Mittelpunkt der Planungen. Erste Ansätze gehen von der Schaffung von 2.000 bis 3.000 Wohneinheiten im neuen Stadtteil Kreuzfeld aus.

Mein Ziel ist es, ausreichend bezahlbaren, vielseitigen und qualitätsvollen Wohnraum für alle Menschen sicherzustellen, die in Köln leben und leben wollen, so Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Für mich ist der neue Stadtteil Kreuzfeld neben den bereits bestehenden Entwicklungsgebieten ein besonders wichtiges Projekt, um der Knappheit an Wohnraum in Köln zu begegnen. Deswegen ist es gut, dass wir jetzt endlich eine konkrete Planung für die nächsten Schritte vorlegen können.

Das Verfahren gliedert sich in vier aufeinander aufbauende Schritte:

Leitbildprozess und erste Fachgutachten (bis Ende 2019)
Ziel des Leitbildprozesses ist ein verbindliches Leitbild mit Entwicklungszielen zu erarbeiten, das die Basis für alle weiteren Planungsschritte sein wird. Hier werden durch ein moderiertes Verfahren zunächst im Rahmen eines Expertenhearings Anforderungen, Chancen und Risiken diskutiert und Entwicklungsziele für das Leitbild festgelegt. Dies wird der Öffentlichkeit in einem Forum präsentiert. Parallel dazu werden erforderliche Fachgutachten erstellt, um Beispiel zu klimarelevanten Fragestellungen.

Werkstattverfahren (im Jahr 2020)
Das erstellte Leitbild und die darin enthaltenen Entwicklungsziele bilden die Grundlage für das sich anschließende Werkstattverfahren. Im Mittelpunkt dieses Verfahrens steht die Verknüpfung von Raum, Fläche und möglichen Nutzungen. Die Öffentlichkeit wird in das Werkstattverfahren umfassend eingebunden. Ziel ist die Festlegung eines städtebaulichen Rahmens, der die Basis für die vertiefende städtebauliche Planung bietet.

Integrierte städtebauliche Rahmenplanung (im Jahr 2021)
Im Anschluss an das Werkstattverfahren werden die Aspekte, die dort als Rahmen herausgearbeitet und festgelegt wurden, weiter vertieft, konkretisiert und zu einer integrierten Planung weiterentwickelt. Dazu gehören beispielsweise Bebauungsstruktur, Nutzungsmischung, Freiraumqualitäten und Mobilität.

Planrechtschaffung (in den Jahren 2021 bis 2023)
Die Integrierte Planung bildet die Basis für die dann folgende Bauleitplanung. Das Bauleitplanverfahren sichert das abschließende Planungsrecht für Kreuzfeld und ermöglicht die angestrebte schnelle Realisierung des neuen Stadtteils. Wenn dieses vorliegt, kann dann ab voraussichtlich 2023 mit ersten Erschließungsmaßnahmen und der Baureifmachung der Areale begonnen werden.

Die Planung zur Entwicklung eines neuen Stadtteils Kreuzfeld wurde bereits 1993, damals mit einem städtebaulichen Ideenwettbewerb, in Angriff genommen. Die darauf aufbauende Bauleitplanung war weit fortgeschritten, wurde jedoch nie abgeschlossen und noch in den 1990er Jahren wieder aufgegeben. Der über 20 Jahre alte Bebauungsplanentwurf ist aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß und kann vor dem Hintergrund veränderter Bedürfnisse und Qualitätsansprüche nicht mehr als Grundlage der künftigen Entwicklung herangezogen werden.

Im Dezember 2016 beschloss der Rat der Stadt Köln in Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie, insbesondere zur Klärung von sozialräumlichen, freiräumlichen und infrastrukturellen Aspekten als Grundlage für die Entwicklung des neuen Stadtteils. Um den Planungsprozess auf eine verlässliche Basis zu stellen, startete die Verwaltung einen internen fachlichen Abstimmungsprozess zur Grundlagenermittlung und Konkretisierung der weiteren Verfahrensschritte. Noch bis zum Ende dieses Jahres wird diese Grundlagenermittlung abgeschlossen sein. Die Beantwortung der weiteren Fragestellungen ist Teil des ersten Verfahrensschrittes. Sie wird eingebettet in den Leitbildprozess und durch die Beauftragung weiterer Fachgutachten ergänzt.

Mitteilung der Verwaltung aus dem Ratsinformationssystem

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / https://www.stadt-koeln.de

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