Amnesty International kritisiert deutsche Rüstungsexportpolitik

amnesty logoAmnesty fordert vor dem Hintergrund des Rüstungsexportberichts 2017 der Bundesregierung verbindliche menschenrechtliche Kriterien für die Genehmigung von Rüstungsexporten.

BERLIN, 20.06.2018 – Vor dem Hintergrund des heute veröffentlichten Rüstungsexportberichts 2017 der Bundesregierung kritisiert Amnesty die deutsche Rüstungsexportpolitik erneut in Teilen als unverantwortlich und intransparent. Der Bericht dokumentiert deutsche Rüstungsexportgenehmigungen im zurückliegenden Kalenderjahr.

„Der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung belegt wie in den Vorjahren eine Vielzahl menschenrechtlich fragwürdiger Rüstungsexportgenehmigungen“, sagt Mathias John, Experte für Rüstung und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland.
„Viele dieser Genehmigungen entfielen 2017 erneut auf Staaten mit katastrophaler Menschenrechtsbilanz oder auf solche, die aktiv in bewaffnete Konflikte involviert sind“, so John weiter. „Es ist zum Beispiel unverständlich, warum zum wiederholten Male die Lieferung von tausenden Maschinenpistolen nach Indien genehmigt wurde, obwohl die Sicherheitskräfte dort für exzessive Gewaltanwendung bekannt sind. Auch jede Liefergenehmigung für einen Staat wie Saudi-Arabien ist angesichts der Menschenrechtsverletzungen im Land, aber auch vor dem Hintergrund der andauernden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht bei den Angriffen im Jemen das falsche Signal. Amnesty International fordert die Bundesregierung dazu auf, ihre Genehmigungspraxis zu überarbeiten und ein vereinheitlichtes Rüstungsexportgesetz zu schaffen, das verbindliche menschenrechtliche Kriterien zur Voraussetzung für alle Rüstungstransfers macht.“

Exporte von Waffen und Munition aus Deutschland bleiben intransparent: „Bundestag und Öffentlichkeit können auch weiterhin nicht nachvollziehen, welche Rüstungsgüter welche Firma an welchen Empfänger in welchem Land geliefert hat“, sagt John „Verantwortungsvoll wäre es, wenn die Bundesregierung diese Informationen zugänglich machte und vor allem Rechenschaft darüber ablegte, wie sie die Menschenrechte im Genehmigungsverfahren berücksichtigt hat. Dazu gehört auch, dass die seit längerem angekündigten Vor-Ort-Kontrollen des Verbleibs exportierter deutscher Rüstungsgüter endlich systematisch umgesetzt werden und Verstöße zu Sanktionen führen.“

„Die Bundesregierung darf den Unternehmen außerdem nicht weiter deren menschenrechtliche Verantwortung abnehmen“, fordert Mathias John. „Sie muss verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verankern, die gerade auch für Rüstungsfirmen gelten müssen und auf deren Einhaltung dringen.“

Quelle: www.amnesty.de

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