Umweltinstitut klagt auf Freigabe geheimer Sitzungsdokumente zu CETA

umweltDas Umweltinstitut München hat beim Gericht der Europäischen Union Klage eingereicht, um Zugang zu Protokollen und Dokumenten aus bilateralen Sitzungen zum europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen CETA zu erhalten. Seit das Abkommen im September 2017 vorläufig in Kraft trat, trafen sich Abgesandte der EU und der kanadischen Bundesregierung in 19 verschiedenen Ausschüssen zur regulatorischen Kooperation. Auf den Tagesordnungen standen unter anderem politisch brisante Themen wie Glyphosat, Gentechnik oder der gefahrenbasierte Ansatz bei der Zulassung von Pestiziden.

„Die EU-Kommission muss für ihre politischen Positionen in der Öffentlichkeit geradestehen. Die Verlagerung von Diskussionen über Themen wie Gentechnik oder Pestizide in geheime Ausschüsse verhindert eine öffentliche Debatte und schadet der Demokratie“, begründet Karl Bär, Referent für Agrar- und Handelspolitik beim Umweltinstitut, die Klage.

Die Kommission führt den Schutz internationaler Beziehungen als Argument für die Geheimhaltung der Sitzungsdokumente an. Zudem befürchtet sie, dass die Veröffentlichung der Dokumente die Umsetzung des Abkommens gefährden könnte. Denn es bestünde die Gefahr, dass sie in der Öffentlichkeit fehlinterpretiert oder missbraucht würden. „Diese Haltung ist vollkommen inakzeptabel“, widerspricht Bär. „Eine Demokratie kann nur mit einer informierten Öffentlichkeit funktionieren. Wenn der Inhalt der Dokumente so brisant ist, dass sie das Abkommen gefährden könnten, dann müssen sie erst recht öffentlich diskutiert werden.“

Hintergrund

Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) gilt als „lebendiges Abkommen“, dessen Ausgestaltung in Ausschüssen und Kooperationsforen stetig weiterentwickelt wird, um „Handelshemmnisse“ abzubauen. Die Klage des Umweltinstituts richtet sich konkret gegen die Weigerung der EU-Kommission, Informationen über einen dieser Ausschüsse herauszugeben, den "gemischten Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen" nach Artikel 26.2. des Abkommens. Unter diese Maßnahmen fallen beispielsweise Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln, die Zulassung von Pestiziden oder Maßnahmen für Tiergesundheit. Der Ausschuss ist hochkarätig besetzt und hat sogar das Recht, Änderungen an den Anhängen des Abkommens vorzunehmen. Ende März traf er sich in Ottawa zur ersten Sitzung.

Mit Verweis auf das Recht auf Zugang zu Dokumenten in der europäischen Informationsfreiheitsverordnung 1049/2001 beantragte das Umweltinstitut Zugang zu den Sitzungsdokumenten. Nach rund einem halben Jahr Briefverkehr mit verschiedenen Stellen in Brüssel erhielt das Institut Anfang Oktober einen finalen Bescheid, der die Ablehnung der Anfrage ausführlicher begründet. Unterzeichnet wurde er von Martin Selmayr, dem Generalsekretär der EU-Kommission, der als rechte Hand von Präsident Jean-Claude Juncker gilt.

Quelle: www.umweltinstitut.org

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