Stadt weist Bürgerinnen und Bürger auf Winterdienst-Pflicht hin - Anwohner haften für Unfälle - Winterdienst-Etat beträgt 5,9 Mio. Euro
In den nächsten Tagen ist in Köln mit Schneefällen und überfrierender Nässe zu rechnen. Die Stadt Köln appelliert an alle Anliegerinnen und Anlieger, ihrer Räum- und Streupflicht rechtzeitig nachzukommen. Zum Räumen der Verkehrsflächen auf dem eigenen Grundstück und des Gehwegs und zum Streuen der Oberfläche sind grundsätzlich alle Grundstückseigentümer verpflichtet. Das ist Teil ihrer Verkehrssicherungspflicht. In vielen Fällen wurde diese Pflicht per Vertrag auf Mieter oder weitere Nutzer