Rat beschließt Erlass einer Katzenschutzverordnung - Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für „Freigängerkatzen“

stadt Köln logo großDer Rat der Stadt Köln hat am gestrigen Dienstag, 6. Februar 2018, den Erlass einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Durch eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von "Freigängerkatzen" soll das Elend der frei lebenden Tiere langfristig gemindert werden. Tierschützer, Tierheime und Verwaltung versprechen sich von einer solchen Verordnung langfristig eine Verbesserung des Gesundheitszustandes frei lebender Katzen, einen Rückgang ihrer Population und damit letztlich auch eine Entlastung der Tierheime und privater Tierschutzorganisationen.

Im Kölner Stadtgebiet werden an 55 Futterstellen täglich rund 700 freilebende Katzen gefüttert. Tatsächlich dürfte die Zahl der freilebenden Katzen bei rund 20.000 liegen. Etwa 80 Prozent müssen tierärztlich versorgt werden. Auf jeden Fall ist – wie in vielen anderen Städten und ländlichen Regionen – eine Zunahme der Population zu verzeichnen.

Tierschützer fangen im Jahr durchschnittlich 1100 Katzen ein, um die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen und bei Bedarf Katzen tierärztlich zu versorgen. Von den eingefangenen Tieren sind etwa 800 Katzen nicht kastriert. Die Katzen werden meistens mit speziellen Lebendfallen eingefangen und anschließend tierärztlich untersucht, kastriert und behandelt. Wenn sie zahm sind, können sie vermittelt werden. Andernfalls werden sie an Ort und Stelle des Einfangens wieder frei gesetzt und dort von Tierschützern versorgt. Trotz der durchgeführten Kastrationen nimmt die Überpopulation freilebender Katzen durch eine Vermehrung mit "Freigängerkatzen" stark zu. Gleichzeitig erhöht sich der Unterbringungsbedarf von Katzen so stark, dass dieser von den Tierheimen und privaten Pflegestellen der Tierschutzvereine nicht befriedigt werden kann.

Das Tierheim Dellbrück bringt pro Jahr etwa 500 Katzen unter. Nicht kastrierte Katzen bekommen in der Regel drei Würfe pro Jahr mit bis zu fünf Jungen, so dass sich die Anzahl der Nachkommen rasch potenziert.

Fast alle an den Futterstellen aufgegriffenen Katzen weisen ansteckende und katzentypische Krankheiten auf, die sich wegen der hohen Vermehrungsrate und der fehlenden tierärztlichen Versorgung schnell verbreiten. Neben dem Befall mit Flöhen und Würmern zählen unter anderem Augenentzündungen, Katzenschnupfen, Milben in den Ohren und Virusinfektionen zu den festgestellten Erkrankungen.

Die Katzenschutzverordnung verpflichtet Halterinnen und Halter von "Freigängerkatzen", diese durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung kennzeichnen und gleichzeitig registrieren zu lassen. Fortpflanzungsfähige Katzen dürfen künftig nur dann freien Auslauf haben, wenn sie kastriert sind. Werden nicht kastrierte Katzen aufgegriffen und kann der Halter ermittelt werden, kann er die Auflage erhalten, seine Katze unfruchtbar machen zu lassen. Oftmals können Halter aufgegriffener Katzen wegen deren fehlender Kennzeichnung und Registrierung nicht ermittelt werden. Dann darf durch die Verwaltung oder durch Tierheime und Tierschützer die Kennzeichnung und Registrierung – und bei Bedarf auch die Kastration – durchgeführt oder veranlasst werden. Freilebende Hauskatzen und "Freigängerkatzen" können von Tierschützern zu diesen Zwecken in Obhut genommen werden. Gleichzeitig schafft die Verordnung Rechtssicherheit für Tierschützer und legitimiert ihre Maßnahmen durch die neue Rechtssicherheit.

Nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im einfachen Satz kostet die Kastration eines Katers rund 90 Euro, die einer Katze etwa 150 Euro.

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden des Rates der Stadt Köln hatte die Verwaltung im Januar 2017 beauftragt, eine Katzenschutzverordnung zu erarbeiten und eine Beschlussfassung vorzubereiten. Die Tierschutzvereine Katzenschutzbund Köln e.V., Straßenkatzen Köln e.V., Menschen für Tiere – Tiere für Menschen e.V. Köln-Porz, Kölner Katzenschutz-Initiative e.V. und Tiere in Not e.V. Hürth, die sich gemeinsam seit über 20 Jahren dem Schutz der freilebenden Katzen widmen, haben sich – unterstützt von den Tierheimen in Köln-Dellbrück und Köln-Zollstock – an der Ausarbeitung der Verordnung beteiligt.

Dass Kreise und kreisfreie Städte, wie es zuletzt zunehmend der Fall ist, zum Beispiel in Essen und Düsseldorf, im Oberbergischen Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis, im Kreis Euskirchen solche Verordnungen zum Schutz der Katzen erlassen, liegt am 2013 geänderten Tierschutzgesetz. Dieses Gesetz ermächtigt Landesregierungen, Rechtsverordnungen zu erlassen, die den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken oder verbieten, wenn dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden bei frei lebenden Katzen verhindert werden können. Über die geltende Zuständigkeitsverordnung wiederum hat das Land Nordrhein-Westfalen Kreisordnungsbehörden ermächtigt, entsprechende Verordnungen zu erlassen.

Die Katzenverordnung tritt vier Wochen nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Über eine gemeinsame Kampagne mit den Tierschutzvereinen und Tierheimen informiert das Umwelt- und Verbraucherschutzamt anschließend über die Pflichten, frei gehende Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Wotzlaw

Quelle: http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/rat-beschliesst-erlass-einer-katzenschutzverordnung

 

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Musik / Film

20 Jahre Sherlock Holmes-Hörspiele bei


scherlock Holmes Gluecksstern PRDas Team von Titania Medien kommt in letzter Zeit gar nicht mehr aus dem Feiern 'raus! Zelebrierte das mehrfach preisgekrönte Hörspiellabel letztes Jahr bereits sein 20. Firmenjubiläum, so gibt es 2024 sogar doppelt Anlass, die Korken knallen zu l...


weiterlesen...

Noch 3 Wochen bis zur ANGA COM 2024:


  • csm ANGA COM 2024 9f5665d3deKongressmesse für Breitband, Fernsehen & Online vom 14. bis 16. Mai 2024 in Köln
  • Programm mit mehr als 60 Panels und über 240 Sprecherinnen und Sprechern
  • Komplett kostenfreier Messe- und Kongresstag am Donnerstag, 16. Mai 2024 mit den Schwerpunktt...

  • weiterlesen...

    03.05.- 30.06.24 Gruppenausstellung


    Gruppenausstellung1Köln-Ehrenfeld. Unter dem Titel „Die Rückkehr der Lebendigkeit“ präsentieren die Künstler Claudia Cewille, Maryom und Christian Verspay mit NoëLLe, und Petra Mazet sowie Regina Nußbaum vom 3. Mai bis 30. Juni 2024 ihre Installation im Bürgerzentru...


    weiterlesen...

    Eis essen und Müll sparen -


    ReCiclo MehrwegbecherBergheim, 10. April 2024. Laut einer Untersuchung im Auftrag des WWF wurden im Jahr 2023 etwa 14,6 Milliarden Einwegverpackungen in Deutschland vertrieben. Der Mehrweganteil betrug nur 1,6 Prozent. Wie es anders geht, zeigt der Spezialist für Eisb...


    weiterlesen...

    Gasnetze: Bürger:innen brauchen


    umweltMünchen, 18. April 2024. Der Umstieg auf klimaneutrale Energien führt dazu, dass ein Großteil der Gasverteilnetze künftig nicht mehr benötigt wird. Mit einem „Green Paper“ hat das Bundeswirtschaftsministerium die Diskussion um die Stilllegung komm...


    weiterlesen...

    Europäisches Parlament stimmt für


    Umweltinstitut LogoMünchen/Straßburg, 24. April. Mit 560 zu 43 Stimmen hat das Europäische Parlament am Mittwoch in Straßburg für den Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) gestimmt. Das Umweltinstitut München bezeichnet diesen Schritt als einen wichtigen Meil...


    weiterlesen...
    @2022 lebeART / MC-proMedia
    toTop

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.