Mit Köln erlässt die erste deutsche Millionenstadt eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen

Tasso logoUm das Leid von freilebenden, verwilderten Katzen langfristig zu verringern, gilt in Köln ab dem 4. April 2018 eine Katzenschutzverordnung. Darin ist geregelt, dass Katzen mit unkontrolliertem Freigang in Zukunft unfruchtbar beziehungsweise zeugungsunfähig gemacht und durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung im Ohr gekennzeichnet sowie kostenlos in einem Haustierregister, beispielsweise bei TASSO, registriert werden müssen. Für reine Wohnungskatzen gilt diese Verordnung nicht. TASSO betreibt mit rund 8,7 Millionen registrierten Tieren Europas größtes Haustierregister. Nahezu 45.000 Kölner Katzen sind bereits registriert.

Ein wichtiger Schritt für die Katzen in Köln

„Der Weg, den nach vielen anderen Städten und Gemeinden nun auch Köln eingeschlagen hat, ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Katzen“, freut sich TASSO-Leiter Philip McCreight. TASSO setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Städte und Gemeinden entsprechende Verordnungen erlassen und empfiehlt dabei, neben der Kastrationspflicht auch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht einzuführen. Zahlreiche Städte in Nordrhein-Westfalen haben bereits eine solche Katzenschutzverordnung erlassen. In Köln hat sich der Rat der Stadt nun ebenfalls für eine Einführung ausgesprochen.

Warum ist die Katzenschutzverordnung so wichtig?

In Deutschland leben etwa zwei Millionen Streunerkatzen, weil sie entweder bereits auf der Straße geboren wurden, entlaufen sind oder ausgesetzt beziehungsweise zurückgelassen wurden. Im Gegensatz zu Wildkatzen können sich Hauskatzen in der „Wildnis“ nur unzureichend zurechtfinden und selbst versorgen. „Diese freilebenden Katzen leiden erheblich unter Hunger und Krankheiten, und ihre unkontrollierte Vermehrung verschlimmert diese Notsituation weiter“, erläutert Dr. Cristeta Brause, Tierärztin und Projektmanagerin Streunerkatzen bei TASSO und fügt hinzu: „Wenn dann auch noch unkastrierte Besitzerkatzen mit den Streunerkatzen Nachwuchs zeugen, wird das Problem verschärft.“

Damit das Katzenelend effektiver eingedämmt werden kann, hat der Gesetzgeber den Paragraphen § 13b in das Tierschutzgesetz eingeführt. Dieser ermächtigt die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen Gebiete festzulegen, in denen große Populationen mit erheblich leidenden Katzen leben. Zur Verminderung der Anzahl dieser Katzen können darüber hinaus per Rechtsverordnung (Katzenschutzverordnung) Maßnahmen angeordnet werden.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Katzenkastration.

Die Katzenschutzverordnung wird vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln gültig. Dort ist auch der Verordnungstext vollständig nachzulesen.

TASSO rät: Ob Wohnungskatze oder Freigänger – Katzen entlaufen zehnmal häufiger als Hunde. Lassen Sie deshalb Ihre Tiere entsprechend der Kölner Katzenschutzverordnung kastrieren und kennzeichnen, und registrieren Sie Ihre Katze hier bei TASSO, damit sie auch geschützt ist, wenn sie einmal entwischt.

© Copyright TASSO e.V.

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