Rückgabe des Aquarells „Landschaft mit Ruine Rauhen- stein in Niederösterreich“ an Erben

rueckgaben gemaeldeErneut haben Erben ein Kunstwerk aus früherem Familienbesitz über die von der Kunstverwaltung des Bundes betriebene Provenienz-Datenbank gefunden. Die Anspruchsteller wiesen ihre Berechtigung als Erben des jüdischen Voreigentümers Hugo Victor Marmorek nach und unterzeich- neten die Vereinbarung über die Rückgabe des Aquarells.

Die Bundesrepublik Deutschland stellt sich der besonderen Verantwortung für die Rückgabe von Kulturgütern, die den Verfolgten des Nazi-Regimes entzogen worden sind, indem sie sich der Washingtoner Erklärung vom
3. Dezember 1998 durch eine „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 14. Dezember 1999 angeschlossen hat.

Aus dieser Verantwortung heraus prüft die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverwaltungsamt, die Provenienz aller in ihrem Eigentum befindlichen Kunstwerke aus früherem Reichsbesitz und restituiert Kulturgüter, die NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden und bestimmten Geschädigten zugeordnet werden können, an die früheren Eigentümer bzw. deren legitimierte Erben.

Die Ermittlungen zu der Provenienz des Aquarells in Bundesbesitz
„Landschaft mit Ruine Rauhenstein in Niederösterreich“ von Rudolph von Alt ergaben, dass das Kunstwerk Eigentum des 1938 in Wien lebenden und nach den NS-Rassegesetzen als Jude geltenden Kaufmanns Hugo Victor
Marmorek war und ihm vor seiner Emigration in die USA im Jahre 1938 ungerechtfertigt entzogen wurde.

Hugo Victor Marmorek hatte in einem Schreiben vom 14.06.1949 dem US-amerikanischen Kunstschutz in Deutschland mitgeteilt, dass er in Vorbereitung seiner Emigration bei der damaligen Zentralstelle für Denkmalschutz in Wien einen Antrag auf Ausfuhr von Kunstbesitz gestellt habe. Ihm sei geraten worden, zwei seiner Aquarelle von Rudolph von Alt für die Privatsammlung von Adolf Hitler abzuliefern, um so die Ausfuhrgenehmigung für seine anderen Kunstwerke zu erhalten. Das restituierte Aquarell betitelte er als „Ruine Rauhenstein nahe Baden bei Wien“, signiert R. Alt, 1832. Die weiteren Recherchen ergaben, dass das Kunstwerk durch die Zentralstelle für Denkmalschutz von der Ausfuhr in das Ausland „zurückgestellt“ und nicht mehr freigegeben wurde. Der
Missbrauch staatlicher oder behördlicher Machtbefugnis des NS-Regimes führte demzufolge zu der erzwungenen Ablieferung des Aquarells so
dass der Tatbestand einer ungerechtfertigten Entziehung im Sinne der Rückerstattungsgesetze eindeutig vorliegt.

Über die Online-Veröffentlichung dieser Rechercheergebnisse in der Provenienzdatenbank erhoffte sich die Kunstverwaltung des Bundes Hinweise zum heutigen Aufenthaltsort des ursprünglichen Eigentümers und erreichte dessen Tochter und Enkel.

Quelle: www.bundesverwaltungsamt.de

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