Gericht verurteilt Kölner Vogelhändler - Umweltamt weist Verstöße gegen Bundesnaturschutzgesetz nach

haussperlingDas Amtsgericht Köln hat am 13. Juni 2018 einen Vogelhändler zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln angebundenen "Unteren Naturschutzbehörde" hatten einem Kölner Vogelhändler und seinem Vater nachgewiesen, dass sie illegal Wildvögel verkauft hatten. Der Vater wurde zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht ordnete die Einziehung eines Wertersatzes von 32.000 Euro gegen den Vogelhändler an. Beide kündigten an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Das Umweltamt war Hinweisen von Vogelschutzorganisationen, darunter des Vogelschutz-Komitee e.V., nachgegangen und hatte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Verdachtsmomente für illegalen Vogelhandel festgestellt. Fast 450 einheimische Singvögel – darunter Stieglitze, Erlenzeisige, Gimpel und Hänflinge – beschlagnahmten die Biologinnen und Biologen des Umweltamtes. Die Staatsanwaltschaft beauftragte einen ornithologischen Gutachter, der die Vögel, ihren Zustand und ihr Verhalten beobachtete, und einen Materialgutachter, der die "Beringung" der Vögel untersuchte. Einige Vögel befanden sich in einem sehr schlechten Zustand und wiesen zum Teil Verletzungen und starke Schäden am Gefieder auf. Etliche Vögel starben in den ersten Wochen nach der Beschlagnahmung. Rund 100 der beschlagnahmten Wildvögel waren nicht beringt. Sie konnten bereits einen Tag nach der Beschlagnahme freigelassen werden. Alle anderen Vögel wurden in einer Auffangstation untergebracht und nach und nach freigelassen.

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt alle europäischen Vögel. Es beinhaltet ein Besitz- und Vermarktungsverbot. Vögel dürfen nur erworben werden, wenn sie legal in Gefangenschaft gezüchtet wurden. Solche Vögel tragen einen Fußring, den der Jungvogel in den ersten Lebenstagen vom Züchter angelegt bekommt. Er ist geschlossen und unversehrt. Der für die jeweilige Art vorgegebene Ringdurchmesser ist so bemessen, dass der Ring mit Heranwachsen des Vogels nicht mehr ohne weiteres am Vogelfuß angelegt werden kann. Ziel der geschlossenen Beringung ist, dass ein nachträgliches Anlegen des Fußrings beim ausgewachsenen Vogel nicht möglich ist.

Von Seiten der Vogelschutzverbände und der Unteren Naturschutzbehörde werden immer wieder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ordnungsgemäßen Zucht von Vögeln in Gefangenschaft erhoben. Die mit manipulierten Ringen gekennzeichneten und mit falschen Angaben über die Zucht ausgestatteten Tiere werden als angeblich legale Vögel in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. Die Zahl der in Gefangenschaft gehaltenen europäischen Arten und Individuen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen.

Die Aufzucht von Jungvögeln ist zeit- und kostenintensiv. Somit stellt der Verkauf illegal gefangener, heimischer Singvögel ein lukratives Geschäft dar. Der illegale Vogelfang findet in Wäldern und Naturschutzgebieten, aber auch auf Privatgrundstücken wie Hinterhöfen, Gärten oder versteckt in öffentlichen Parks statt. Zu den Fangutensilien gehören beispielsweise Käfig- und Netzfallen.

Der illegale Fang von Vögeln ist in Europa und Afrika sehr verbreitet. Deswegen hat die Europäische Union einen Aktionsplan aufgestellt, der insbesondere den Handel mit illegalen europäischen Tieren und Pflanzen bekämpfen soll.

Weitere Informationen zum Artenschutz

Quelle Foto/Text: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de

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