Bienensterben: Behörden bestätigen Zulassungsverfahren für neue Insektengifte

Bienensterben c lebeart eVNach einem gewonnenen Rechtsstreit das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dem Umweltinstitut Auskunft darüber erteilen, ob Zulassungsanträge für das neue Insektengift Flupyradifuron vorliegen. Mit der Auskunft sieht die Organisation ihre Befürchtungen bestätigt: Schon im August könnten erste Insektengifte mit dem Wirkstoff auf den Markt kommen. Dieser wirkt schon in sehr geringen Mengen tödlich für Insekten wie Bienen und andere Bestäuber.
Dazu Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft beim Umweltinstitut: „Nach fast zwei Jahren haben wir endlich die geforderten Informationen bekommen. Wir wissen jetzt, dass in Deutschland tatsächlich Anträge für die Zulassung von Pestizidmischungen mit Flupyradifuron vorliegen. Außerdem haben wir erfahren, dass schon im August erste Insektengifte mit dem Wirkstoff auf den Markt kommen könnten.“

Flupyradifuron ist ein neues Insektizid, das schon in sehr geringen Mengen tödlich für Bienen und andere Insekten wirkt. Es gilt zusammen mit den Wirkstoffen Sulfoxaflor und Cyantraniliprol als möglicher Ersatz für die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. Diese Insektengifte aus der Gruppe der Neonicotinoide wurden Ende April 2018 EU-weit für den Einsatz im Freiland verboten, da sie besonders bienengefährlich sind. Die drei neuen Insektengifte haben eine ähnlich verheerende Wirkung wie diese Neonicotinoide. Der Wirkmechanismus von Flupyradifuron und Sulfoxaflor ist sogar identisch, so dass man auch bei diesen beiden Wirkstoffen von Neonicotinoiden sprechen kann.

„Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner lässt sich gerne mit dem markigen Satz 'Was der Biene schadet, muss vom Markt' zitieren. Das nützt allerdings wenig, wenn für jeden verbotenen Wirkstoff ein Gift zugelassen wird, das bekanntermaßen ähnlich gefährlich ist. Was der Biene und anderen Insekten schadet, darf gar nicht erst auf den Markt kommen – sonst werden wir das Insektensterben niemals aufhalten“, so Vogt weiter. „Wir wünschen uns jetzt eine ebenso konsequente Haltung des Landwirtschaftsministeriums wie beim Freilandverbot der Neonicotinoide. Die neuen Insektengifte dürfen in Deutschland nicht zugelassen werden.“

Der erfolgreichen Klage auf Auskunft über den Zulassungsstand neuer Insektengifte ging eine Anfrage an das BVL auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes voraus. Die Behörde verweigerte dem Umweltinstitut die Auskunft darüber, ob Zulassungsanträge für Pestizidmischungen mit den neuen Wirkstoffen vorliegen. Als Begründung führte das BVL an, dass schon allein die Information, ob überhaupt Zulassungsanträge vorliegen, ein Geschäftsgeheimnis der Herstellerkonzerne sei. Hätte die Behörde sich mit ihrer Rechtsauffassung durchgesetzt, hätten UmweltschützerInnen oder ImkerInnen keine Möglichkeit, von neuen Zulassungsanträgen zu erfahren, bevor die Mittel auf den Markt kommen.

Dass den Behörden Zulassungsanträge für Pestizidmischungen mit den beiden anderen Wirkstoffen Sulfoxaflor und Cyantraniliprol vorliegen, hatten bereits Kleine Anfragen der Bundestagsfraktionen von Grünen und Linkspartei ans Licht gebracht. Deshalb hat das Umweltinstitut sich vor Gericht darauf beschränkt, Auskünfte über Flupyradifuron einzuklagen.

Weitere Informationen:
Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Braunschweig
Auskunft des BVL über Flupyradifuron

Quelle: http://www.umweltinstitut.org

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