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Erhöhte Waldbrandgefahr in Köln - Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Vorschriften zu beachten

stadt koeln logo2018Wegen der lang anhaltenden Trockenheit besteht in den Kölner Wäldern und auf allen Grün- und Erholungsflächen eine große Gefahr von Bränden. Besonders betroffen sind die rechtsrheinischen Statteile, weil dort viele Kiefern stehen. Noch stärker gefährdet ist die Fichte, die in Köln aber kaum vertreten ist.

Die Stadt bittet die Bevölkerung unbedingt, die im Wald und auf allen Grün- und Erholungsflächen bestehenden Vorschriften einzuhalten. So ist zum Beispiel offenes Feuer im Wald verboten und Grillen nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Das Grillen in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand ist generell gesetzlich verboten. Auch Rauchen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet, weil jeder glimmende Gegenstand einen Brand verursachen kann. Darüber hinaus darf man auf keinen Fall Glas oder Glasscherben im Wald liegen lassen, der Brennglaseffekt kann ebenfalls Brände verursachen.

Auch auf den städtischen Friedhöfen ist Vorsicht geboten: Das Aufstellen von Grablichtern und brennenden Kerzen ist im Bereich der Baumgrabstätten auf dem Nord- und Ostfriedhof, dem Friedhof Steinneuer Hof und im Naturwald am Ostfriedhof grundsätzlich verboten. Angesichts der aktuellen Wetterlage und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr appelliert die Friedhofsverwaltung eindringlich an die Bevölkerung, dieses Verbot zu beachten. Aufgrund der trockenen Bodenoberflächen reicht bereits ein kleiner Funke aus, um einen Brand zu entfachen.

Um das Brandrisiko zu reduzieren, bittet die Verwaltung darüber hinaus bei allen anderen Gräbern auf offene Flammen, insbesondere Kerzen, außerhalb von vollständig geschlossenen Grablaternen bis auf Weiteres zu verzichten. Die Friedhofsmitarbeiter sind angewiesen, offene Flammen, beispielsweise in Form ungeschützt brennender Kerzen, Räucherstäbchen oder andere Brandlasten umgehend zu löschen und zu entfernen.

Aufgrund der extremen Trockenheit bittet die Verwaltung ferner, das Rauchen auf den Friedhöfen möglichst zu unterlassen beziehungsweise die Glut der Zigarettenkippe vor dem Entsorgen beispielsweise in den Wasserbecken zu löschen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / https://www.stadt-koeln.de