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Xenos - Integration und Vielfalt

11Das Programm „XENOS – Integration und Vielfalt“ verfolgt das Ziel Demokratiebewusstsein und Toleranz zu stärken und Fremdenfeindlichkeit und Rassismus abzubauen. Dabei geht es vor allem um präventive Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft.


Ziel ist es, arbeitsmarktbezogene Aktivitäten mit Maßnahmen für Toleranz, Demokratie und Vielfalt zu verbinden. Gefördert werden Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Diskriminierung in arbeitsmarktrechtlichen Handlungsfeldern wie Betrieb, Verwaltung, Ausbildung, Schule und Qualifizierung sowohl in Deutschland als auch in einem europäischen Kontext. Für die lokalen und regionalen Problemlagen sollen praxisbezogene Lösungsansätze und Anwendung bereits erprobter und bewährter Konzepte und Methoden entwickelt und gute Projektansätze implementiert werden.
Benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund sind die Zielgruppe der Maßnahmen und sollen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in die Gesellschaft nachhaltig unterstützt werden. Erwachsene werden bei der Präventionsarbeit stärker in den Fokus genommen als bisher. Einbezogen wird auch die Zielgruppe der (ehemaligen) Strafgefangenen insbesondere mit dem Ziel der beruflichen Integration bildungsbenachteiligter jugendlicher Straftäter.
Die Förderung der Projekte konzentriert sich auf sechs Schwerpunktbereiche, die Qualifizierung und Weiterbildung in (Berufs-)Schule, Ausbildung und Beruf, grenzübergreifende und transnationale Maßnahmen, betriebliche Maßnahmen und Bildungsarbeit in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, Maßnahmen zur Integration von Migrantinnen und Migranten Aufklärung und Sensibilisierung gegen Rechtsextremismus sowie Förderung von Zivilcourage und Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen in Kommunen und im ländlichen Raum.
Das Fördervolumen in der ersten Runde betrug 133 Mio. € ESF- und Bundesmittel. Damit wurden insgesamt 252 Projekte gefördert.
Die Projekte haben jeweils eine Laufzeit von drei Jahren und erstrecken sich über den Zeitraum Ende 2008 bis Ende 2012.
Dem Bundesverwaltungsamt obliegt die administrative Umsetzung des Projekts. Es erteilt die Förderbescheide, zahlt die Mittel aus, prüft die Mittelverwendung und berät die Zuwendungs-empfänger. Dadurch ermöglicht es die Realisierung der Projekte von der Planung zur Umsetzung - vom Papier ins Leben.
Weitere Einzelheiten zum Programm und der Umsetzung finden Sie unter:

www.bundesverwaltungsamt.de und www.esf-projekte.bund.de

Quelle: Aus den Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ergeben sich ergänzende Informationen.