Bundesverfassungsgericht: Kein Verbot der NPD - DPolG: Partei muss politisch bekämpft werden
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von heute, die NPD nicht zu verbieten, bestätigt. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Die NPD ist eine schreckliche Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen. Aber wie das Bundesverfassungsgericht nachvollziehbar argumentiert, fehlt ihr die Kraft, diese auch durchzusetzen. Deshalb muss sie politisch bekämpft werden und nicht ihre Mitglieder durch ein Verbot aufgewertet.
Ein Verbot der NPD hätte